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Kanton Thurgau- Rückmeldung zu Regelung Öffnungszeiten 11.12.2020
Auf Grund vieler Anfragen seitens unserer Verbandsmitglieder haben wir heute morgen erneut Kontakt mit dem BAG aufgenommen. Leider konnte uns betreffend Öffnungszeiten von Massagepraxen niemand eine definitive Auskunft geben. Es fielen nebst diversen gegensätzlichen Aussagen auch Begriffe wie «Grauzone» und «noch in Abklärung», was auch uns verunmöglicht, konkrete Informationen weiterzugeben.
Gemäss aktueller Rückmedlung eines Mitgliedes, welches sich bei ihrem zuständigen Kanton (TG) erkundigt hat, gehen Massagen unter " Geschäfte und Betriebe, die Dienstleistungen anbieten". Somit gilt die Sperrstunde von 19.00 Uhr -06.00Uhr
Diese Auskunft zeigt, dass sich jeder einzelne Therapeut bei der Gesundheitsdirektion des zuständigen Kantons erkundigen muss. Nur somit haben Sie die Sicherheit,was Gültigkeit hat.
Im Moment besteht seitens des BAG noch keine rechtliche Grundlage, die es verbietet, nach 19.00Uhr Patienten in der eigenen Praxis zu behandeln.
