Verlängerung des Corona-Erwerbsersatz / 10.11.2020
Der Bundesrat hat am vergangenen Mittwoch entschieden, die Massnahmen zur Entschädigung von Corona bedingten Erwerbsausfällen (gestützt auf das COVID-19-Gesetz) fortzuführen und aufgrund der aktuellen Situation sogar auszuweiten. Die Regelung tritt rückwirkend per 17. September in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
» mehrUpdate Quarantänebestimmungen vom 02.11.2020
» mehrAktuelle Schutzmassnahmen ab 28.10.2020
» mehrQuarantänebestimmungen laut Auskunft Kanton St.Gallen
» mehrDatenrechtliche Grundsätze
» mehrInformation zu unserer laufenden Fort- und Weiterbildung ab August 2020
Gerne hätten wir die Kurse in Brugg gemacht. Die unsichere Situation, dass eventuell auch in den Monaten September/Oktober/November der Zutritt zum „ Süssbach“ nicht gewährt wird, hat uns zum Handeln gezwungen.
Aufgrund dieser Situation im Pflegezentrum Süssbach in Brugg, betreffend Durchführung der weiteren Kurse, haben wir uns um Ersatzlokalitäten umgesehen.
Diese haben wir gefunden:
- bei Dickerhof in Emmenbrücke,
- in der Massagefachschule , Sgmf in St.Gallen
- im Brahmshof, Zürich (dieser Kursort ist sicherlich bereits bekannt)
Erwerbsausfallentschädigung für Selbständigerwerbende
Der Bundesrat hat per 1. Juli 2020 beschlossen, den Anspruch auf Corona Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende, die direkt oder indirekt von den beschlossenen Massnahmen zur Bekämpfung des neuen Coronavirus betroffen waren, bis zu 16. September 2020 zu verlängern. Danach können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Laut telefonischer Aussage der SVA werden diese Auszahlungen bis zur angegebenen Frist vorgenommen.
Therapeuten, welche jedoch bereits wieder voll arbeiten können und keine weiteren Verluste zu verzeichnen haben, können eine Verzichtserklärung an die SVA einreichen. Für die Meldung ist auf der Abrechnung die entsprechende Website aufgeführt.
Beträge, welche nach dem Zeitpunkt des Verzichts durch die SVA bezahlt wurden, werden von der SVA wieder zurückverlangt.
Für weitere Auskünfte wollen Sie sich an Ihre SVA wenden, man wird Ihnen gerne weiterhelfen.
SVBM hat diese empfohlenen Schutzmassnahmen dem BAG eingereicht.
Folgende vom SVBM und unserer Dachorganisation OdA MM empfohlenen Schutzmassnahmen wurden dem BAG zur Kenntnisnahme eingereicht.
Deshalb erübrigt sich für den Therapeuten das Einreichen von eigenen Schutzmassnahmen beim BAG.
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Bern, 16.04.2020 Neuste Massnahmen: Aufnahme der Tätigkeit ab 27.4.2020/ Erwerbsausfall-Entschädigung für Med. Masseure/innen EFA/FA SRK
Erste Lockerung: Masseure/innen können ab dem 27. April 2O2O ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen.
ln der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationär medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen.
Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons, Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.
Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.
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Antwort des EDI auf Schreiben der OdA MM an den Bundesrat
Als für die Sozialversicherungen zuständiges Amt, wurde uns Ihr Schreiben zur Beantwortung übertragen.
Wir können Ihnen hierzu Folgendes mitteilen:
» mehrCoachfrog - Angebot für SVBM-Mitglieder
Tarif 590
Im Rahmen unserer Zusammenarbeit möchten wir Sie darüber informieren, dass Coachfrog.ch den Mitgliedern unserer Online-Plattform, für den Tarif 590 kostenlos eine Abrechnungslösung anbietet.
Zusätzlich möchten wir Sie auf den Coachfrog Tarif 590 Event am 2. Dezember aufmerksam machen. Alle SVBM-Mitglieder haben 20%-Rabatt für den Event.
Unter folgendem Link finden Sie genauere Informationen zum Event: https://www.coachfrog.ch/de/blog/artikel/tarif-590-mit-coachfrog-kein-problem/
