Aufhebung der Schutzmassnahmen per 17.02.2022

Aufgrund der neusten Bestimmungen vom 16.02.2022 entfallen in Massagepraxen die Corona-spezifischen Schutzmassnahmen. Dazu zählt auch die Maskenpflicht.

Coronavirus: Bundesrat hebt Massnahmen auf – einzig Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen sowie Isolation bleiben noch bis Ende März (admin.ch)

Dehnbar ist der Begriff Gesundheitseinrichtungen; gemeint sind damit grössere Unternehmen wie Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Rehakliniken usw. in denen viel Betrieb mit kranken Menschen oder Risikopatienten herrscht. Mittlere und kleine Massagepraxen gehören nicht dazu.

Natürlich steht es Ihnen frei, in Ihrer eigenen Massagepraxis weiterhin eine Maskenpflicht auszusprechen.

Geschäftsleitung
SVBM

 

 

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