Preiserhöhung – Richtig vorgehen

Das Leben wird teurer – wir alle kriegen es zu spüren. Um sowohl die betrieblichen als auch die privaten Kosten weiterhin decken zu können, ist bei vielen selbständigen Therapeuten eine Preisanpassung angezeigt. Darüber sollte man sich rechtzeitig Gedanken machen. Die Kommunikation mit den Kunden ist diesbezüglich sehr wichtig. Informieren Sie Ihre Patienten früh genug und nennen Sie Gründe dafür. Bei der jetzigen wirtschaftlichen Situation wird Ihnen der Grossteil mit Verständnis entgegenkommen.

Grundsätzlich sind Sie als Masseur:in frei in Ihrer Preisgestaltung. Trotzdem gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Bei Therapeutinnen und Therapeuten, die bereits 120 CHF – 140CHF für 60min Massage verlangen, sollten die Preise nicht ins Unermessliche steigen. Zum einen bezahlen gewisse Kassen nur einen fixen Teilbetrag pro Behandlung (z.B. 80CHF pro Stunde), oder sie legen einen jährlichen Maximalbetrag fest. (Eine Übersicht finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik Leistungen.) Zum andern können zu hohe Preise ein Hindernis für Terminbuchungen von Neukunden sein.

Klären Sie in einem ersten Schritt ab, wie der Grossteil Ihrer bestehenden Kunden versichert ist. Sollten Sie zum Entschluss kommen, dass eine «aktive Preiserhöhung» weniger Sinn macht, so haben Sie die Möglichkeit, die Behandlungsdauer zu verkürzen. Wer z.B. 50 Minuten anstatt 60 Minuten behandelt, hat pro Tag für mindestens einen Kunden mehr Kapazität.

Auch angestellte Therapeutinnen und Therapeuten können zwecks Teuerungsausgleich Lohnerhöhungen bis zu 4% verlangen. Das macht bei einem Lohn von 5000 CHF immerhin 200 CHF pro Monat aus. Suchen Sie dafür das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber.

Im Anhang finden Sie ein “Muster”. Es dient als Beispiel dazu, wie man sich bei seinen Kundinnen und Kunden mitteilen kann.

 

Muster

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